FAQ
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um die Kommunale Wärmeplanung.
Auf viele allgemeine Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung gibt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ausführliche Antworten:
Da es sich dabei aber eher um allgemeine Fragen handelt, haben wir im Folgenden die Themen rund um unsere eigenen Wärmeplanung, die bei der ersten Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden diskutiert wurden, zusammengefasst:
Die Erstellung der Wärmepläne bleibt bei der planungsverantwortlichen Stelle und das ist die jeweilige Kommune. Die Kommunen entscheiden selbstständig in ihrem Hoheitsgebiet. Die Kommunen haben gemeinsam das Ingenieurbüro zeitgeist engineering gmbh zur Erarbeitung der Wärmepläne beauftragt.
Der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers hin zu einer erneuerbaren Energiebereitstellung ist jederzeit zu empfehlen. Besteht innerhalb des Gebäudes ein außergewöhnlich hoher Anspruch an die Vorlauftemperatur des Heizkreises, kann es ratsam sein, die Ergebnisse der Wärmeplanung abzuwarten hinsichtlich der zukünftigen Versorgung durch ein Wärmenetz.
Die ersten Zwischenergebnisse werden Mitte/Ende Dezember vorliegen. Hierzu wird es auch wieder eine Informationsveranstaltung geben, zu der offiziell eingeladen wird.
Die Daten bzw. Ihre Angaben werden für die Ermittlung des IST-Zustands ausgewertet. Dieser ist für die kommunale Wärmeplanung besonders relevant, da so die Situation vor Ort genau abgebildet und darauf aufbauend die beste Wärmeversorgungslösung für Ihr Wohngebiet ermittelt werden kann. Aus diesem Grund ist auch die Angabe Ihrer Adresse erforderlich, da Ihr Haus sonst keinem Versorgungsgebiet zugeordnet werden kann. Die Daten werden nur intern verarbeitet. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden als Durchschnittswerte dargestellt, sodass diese in keiner Weise auf einzelne Umfrageteilnehmer zurückgeführt werden können.
Bis 2040 will Bayern klimaneutral werden, also muss spätestens zu diesem Zeitpunkt jede Heizung ohne fossile Energieträger arbeiten. Bis dahin ist grundsätzlich ist das Baujahr der Heizung entscheidend. Wenn die Heizung vor dem 1.1. 2024 eingebaut wurde, kann sie weiterhin mit fossilem Erdgas betrieben und im Schadensfall repariert werden. Wurde die Heizung nach dem 1.1.2024 eingebaut, muss diese ab 2029 mit mindestens 15% und 2035 mit 30 % „klimaneutrales Gas“ gespeist werden. Es sei denn, die Heizung kann auf 100% Wasserstoff umgerüstet werden und es liegt ein Fahrplan zur Umstellung des örtlichen Gasnetzes auf Wasserstoff vor oder es besteht eine Anschlusszusage an ein Wärmenetz in den nächsten 10 Jahren durch den Netzbetreiber. Eine andere Möglichkeit ist die Kombination der Heizung mit einer Wärmepumpe, die min. 65% der Wärmeerzeugung übernimmt.
Die Endfassungen der Wärmepläne werden von den jeweiligen Räten beschlossen. Für die Stadt Röthenbach beschließt der Stadtrat und für die andere drei Kommunen der jeweilige Gemeinderat.
Ein grundlegendes Ziel der Wärmewende besteht darin, die regionale Wertschöpfung auszubauen. Die Stadtwerke Röthenbach an der Pegnitz sowie die lokalen Netzbetreiber begleiten die kommunale Wärmeplanung, so dass auch gemeinsam Umsetzungsstrategien entwickelt werden können.
Ja. Die kommunale Wärmeplanung wird „technologieoffen“ durchgeführt. Alle aktuell zur Verfügung stehenden Technologien werden betrachtet.
Ja, die Siedlungsstruktur wird mitbetrachtet und fließt in die Entscheidung der Einteilung der Wärmeversorgungsgebiete mit ein.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Die Entscheidung basiert auf verschiedenen Kriterien und wird von der Kommune getroffen. Die Maßnahme sollte zeitnah realisiert werden können und einen großen Effekt bezüglich der Klimaneutralität aufweisen.
Das kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher sagen. Die Priorität bei der Versorgung mit Wasserstoff wird zuerst bei den Großverbrauchern liegen, z.B. die energieintensive Industrie. Zurzeit werden diesbezüglich die entsprechenden Unternehmen befragt. Es ist allerdings aus heutiger Sicht auf Grund der Verfügbarkeit und der für die Herstellung von Wasserstoff benötigten Energiemenge schwer vorstellbar, dass alle Haushalte in der Zukunft mit Wasserstoff versorgt werden können.
Biomethan wird bereits jetzt ins Erdgasnetz eingespeist und kann bilanziell von Kunden bezogen werden (ähnlich wie beim Ökostrom, der z.B. in Norwegen erzeugt wird). Neben Einspeisern im Inland kommt auch der Import von Biomethan aus dem Ausland in Frage. Die Nachfrage nach Biomethan wird in jedem Fall steigen und sich auf die Preise auswirken, sodass es ratsam ist, sich nach alternativen Lösungen für die Heizung umzusehen. Eine vollständige Substitution von Erdgas durch Biomethan ist sehr unwahrscheinlich.